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   VG Potsdam, 14.07.2008 - 12 K 2660/04   

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VG Potsdam, 14.07.2008 - 12 K 2660/04 (https://dejure.org/2008,21825)
VG Potsdam, Entscheidung vom 14.07.2008 - 12 K 2660/04 (https://dejure.org/2008,21825)
VG Potsdam, Entscheidung vom 14. Juli 2008 - 12 K 2660/04 (https://dejure.org/2008,21825)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.10.1997 - 7 C 21.96

    Rechtsstatus der Israelitischen Synagogengemeinde Adass Jisroel zu Berlin

    Auszug aus VG Potsdam, 14.07.2008 - 12 K 2660/04
    Zwar könnte die Klägerin im Grundsatz auch die Feststellung begehren, dass sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1997 - 7 C 21/96 - BVerwG 105, 255).

    Soweit die Religionsgemeinschaften in der ehemaligen DDR den ihnen nach der gesamtdeutschen Verfassungstradition zustehenden öffentlich-rechtlichen Korporationsstatus in Folge der Nichtanerkennung dieses Status durch die DDR verloren hatten, haben sie ihn am 3. Oktober 1990 mit Inkrafttreten des Grundgesetzes in Brandenburg gem. Art. 3 Einigungsvertrag (EV) verfassungsmäßig wiedererlangt (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1997, a.a.O.).

    Es kann für die Entscheidung dahinstehen, ob sich eine nach dem 3. Oktober 1990 wieder gegründete Religionsgesellschaft auf einen Verleihungsakt vor der physischen Vernichtung des Judentums in Deutschland stützen kann, wenn sie seit ihrer Auflösung 1938 bis 1990 (bzw. 1999) nicht mehr existierte (verneinend OVG Berlin, Urteil vom 22. Februar 1996 - 5 B 93/94 -, NVwZ 1997, 396 (398); offen gelassen BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1997, a.a.O.).

    19 Es kann in diesem Zusammenhang dahingestellt bleiben und bedarf daher keiner weiteren Sachaufklärung, ob in P. (oder in Brandenburg) eine orthodoxe jüdische Gemeinde existierte, die vor Inkrafttreten der WRV einen Körperschaftsstatus besaß oder der ein solcher danach bis 1938 zuerkannt worden ist (wie dies beispielsweise für die Gemeinde A. J. in Berlin durch Verleihung vom 9. September 1885 geschehen ist; siehe dazu BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1997, a.a.O.).

    Vielmehr ist der Regelung i. V. m. Art. 9 EV zu entnehmen, dass nach dem Willen der Vertragsparteien, diejenigen Religionsgemeinschaften in der DDR, die bereits nach Art. 137 Abs. 5 der WRV Körperschaften des öffentlichen Rechts gewesen waren, als solche ab dem Steuerjahr 1991 zur Erhebung von Kirchensteuern berechtigt sein sollten (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1997, a.a.O.).

  • VG Potsdam, 14.07.2008 - 12 K 2019/06

    Förderung der jüdischen Kultusgemeinden in den Jahren 2001 - 2004

    Auszug aus VG Potsdam, 14.07.2008 - 12 K 2660/04
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze, den sonstigen Inhalt der Gerichtsakte, auf die Akten der Verfahren 12 K 4144/00 und 12 K 2019/06 und auf die jeweils dazu beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Zwar ergibt sich aus den Verwaltungsvorgängen, die die Zeit der Gründung der Klägerin 1999/2000 erfassen (Band 6 VV zu 12 K 2019/06), dass der Status der Klägerin in Gesprächen zwischen Mitarbeitern des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und der Klägerin erörtert wurde.

  • VG Potsdam, 27.06.2003 - 12 K 4144/00
    Auszug aus VG Potsdam, 14.07.2008 - 12 K 2660/04
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze, den sonstigen Inhalt der Gerichtsakte, auf die Akten der Verfahren 12 K 4144/00 und 12 K 2019/06 und auf die jeweils dazu beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.
  • OVG Brandenburg, 10.05.2005 - 1 A 744/03

    Bewilligung von staatlichen Leistungen an jüdische Gemeinden für das Jahr 2000 im

    Ferner ist vor dem Verwaltungsgericht eine Klage der Klägerin betreffend die Zuerkennung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts anhängig (12 K 2660/04).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten und die Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie die beigezogenen Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Potsdam zu den Verfahren 12 L 1485/00, 12 K 842/03, 12 K 843/03, 12 K 844/03, 12 K 845/03, 12 K 944/03, 12 L 233/04, 12 K 651/04, 12 K 2247/04, 12 K 2660/04, jeweils einschließlich dortiger Beiakten, ergänzend Bezug genommen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2011 - 10 N 72.08

    Subvention; Gesetzestreue jüdische Gemeinde Brandenburg; Förderung für das

    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf § 2 Ziffer 3 KiStG DDR Rechte daraus ableiten will, dass sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sei, steht dem bereits entgegen, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 29. März 2011 (a.a.O.) den Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 14. Juli 2008 (12 K 2660/04, juris, Rz. 18 f., 23 f.), in dem dieses ausgeführt hat, die Klägerin gehöre als Neugründung weder zu den altkorporierten Religionsgesellschaften noch lasse sich der von ihr in Anspruch genommene Körperschaftsstatus aus § 2 Ziffer 3 KiStG DDR herleiten, abgelehnt hat.
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